Whistleblowing-System nutzen!
Anfragen, die über unser Whistleblowing-System bearbeitet werden, beziehen sich ausschließlich auf Mitarbeiter und andere Personen, die direkt im Auftrag der HaBeMa handeln.
Das System sollte nicht für ungerechtfertigte Vorwürfe genutzt werden. Beschwerden müssen auf fundierten Informationen beruhen und in gutem Glauben eingereicht werden.
Unser Whistleblowing-System ermöglicht es Ihnen, dass Unternehmen über einen Verdacht auf kriminelle Handlungen oder andere schwerwiegende Angelegenheiten zu informieren, die schwerwiegende Auswirkungen auf das Unternehmen und seinen Ruf haben können, sowie Angelegenheiten, die einen erheblichen Einfluss auf das Leben oder die Gesundheit einer Person haben können.
Das Whistleblowing-System sollte nicht genutzt werden, um Angelegenheiten zu melden, die im Zusammenhang stehen mit:
- Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit,
- persönlichen Arbeitsbedingungen oder
- Mobbing.
Angelegenheiten dieser Art werden behandelt, indem eine Führungskraft und/oder die Personalabteilung darüber informiert wird.
Wenn Sie Zweifel haben, ob eine Angelegenheit ernst genug ist, um gemeldet zu werden, empfehlen wir Ihnen, die Angelegenheit zu melden.